Fachartikel
18.03.2011 | ArtikelTödlicher Unfall bei Reinigungsarbeiten
Autor
Dr. Norbert Graf
Stichworte
BG RCI, Reinigungsarbeiten, Unfall, Drehmaschine
Eine der wesentlichen Forderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die sich an die Beschäftigten direkt richtet, beinhaltet den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Arbeitsmitteln und das Befolgen von ‧Weisungen des Unternehmers. Dies ist für ein sicheres, unfallfreies Arbeiten eine wesentliche Voraussetzung.
In einem Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie kam es zu einem tödlichen Unfall. Die Spindel einer Spritzgießmaschine musste für einen vorgesehenen Materialwechsel routinemäßig von anhaftenden Kunststoffresten befreit werden. Hierzu sollte die circa 80 cm lange Spindel in eine Haltevorrichtung eingespannt und manuell mittels eines Heißluftgebläses, Spachtels und Lappens gereinigt werden. Als Haltevorrichtung diente eine Drehmaschine, da sich die Spindel hier gut einspannen und durch manuelles Drehen Stück für Stück gut reinigen ließ.
Dieser sorgfältige Reinigungsprozess benötigte jedoch eine gewisse Zeit. Da das dem Maschineneinrichter offensichtlich zu lang dauerte und er die Spindel so schnell wie möglich wieder in die Spritzgießmaschine einbauen wollte, übernahm er die Reinigungsarbeiten selbst und schickte die beiden Mitarbeiter, die die Reinigung in der beschriebenen Weise ausführen sollten, fort.
Um die Reinigungsarbeiten zu beschleunigen, wollte der Maschineneinrichter die Spindel bei laufender Drehmaschine säubern. Unmittelbar nach Einschalten der Drehmaschine kam es zu einer Unwucht, wodurch die Spindel in drei Teile zerbrach, die mit hoher Geschwindigkeit von der Drehmaschine wegflogen. Eines der wegfliegenden Teile traf den Maschineneinrichter im Bereich des Brustkorbs. Die dabei erlittenen Verletzungen führten innerhalb weniger Minuten zum Tod.
Welches Fazit ist zu ziehen?
- Maschinen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Für die Reinigung der Spindel bei laufendem Betrieb war die Drehmaschine nicht geeignet.
- Nie unter Zeitdruck arbeiten! Unter Zeitdruck kann man zu unüberlegtem Handeln neigen, dessen Folgen oft nicht abschätzbar sind.
Quelle: BG RCI.magazin 7/8 2010
