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    <title>sicherheitsbeauftragter.de</title>
    <link>http://www.sicherheitsbeauftragter.de/index.php?id=91</link>
    <description>Aktuelle Meldungen auf www.sicherheitsbeauftragter.de</description>
    <language>de-de</language><item>
                      <title>25% mehr gefährliche Produkte gemeldet</title>
                      <description>Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Meldungen über das EU-Schnellwarnsystem Rapex um mehr als ein Viertel auf 2.278 gestiegen. Dies ergab der von der Europäischen Kommission kürzlich veröffentlichte Rapex-Jahresbericht. 167 Warnungen kamen aus Deutschland. Gut ein Drittel aller Rapex-Warnungen betraf Bekleidung, Textilien oder Modeartikel, fast ein Fünftel Spielzeug. Das häufigste Ursprungsland gefährlicher Produkte in der EU bleibt China: Fast sechs von zehn gefährlichen Produkten stammen von dort.

Die 2012 am häufigsten gemeldeten Risiken betrafen gefährliche Chemikalien und Verletzungsrisiken. So geht von Kinderbekleidung mit Zugbändern und Kordeln oft ein Verletzungs- und Strangulationsrisiko aus. Entdeckt wurde zum Beispiel auch ein Hautbleichmittel mit Hydrochinon, dessen Verwendung in Kosmetika und Körperpflegeprodukten untersagt ist, und eine Puppe aus Kunststoff, der eine hohe Konzentration des Weichmachers DEHP enthielt.

Rapex ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über sogenannte Non-Food-Produkte informieren. Dank dieses Systems können Informationen über potenziell gefährliche Produkte schnell ausgetauscht werden. Gefährliche Produkte können so früh entdeckt und vom EU-Markt genommen werden.

Mit China ist die Europäische Union auf bilateraler Ebene in Kontakt, um gefährlichen Produkten durch besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden und andere Kommunikationstätigkeiten beizukommen. Zudem sollen sowohl chinesische Hersteller als auch europäische Importeure besser über die Produktsicherheit informiert werden.

Weitere Informationen &lt;a href=&quot;http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-438_de.htm&quot; class=&quot;external-link-new-window&quot;&gt;hier &lt;/a&gt;und &lt;a href=&quot;http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-438_en.htm&quot; class=&quot;external-link-new-window&quot;&gt;hier &lt;/a&gt;(auf Englisch)

</description>
                      <!-- Link zum Lesen des Artikels -->
                      <link>http://www.sicherheitsbeauftragter.de/index.php?id=184&amp;aid=2766</link>
                      <!-- Datum des Erscheines-->
                      <pubDate>23.05.2013</pubDate>
                    </item><item>
                      <title>Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland</title>
                      <description>&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Der THW Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland führt eine öffentliche Ausschreibung nach VOL über die arbeitsmedizinische Betreuung der im Landesverband aufgestellten Organisationseinheiten durch. Weitere Informationen &lt;a href=&quot;http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/EDITOR/Technisches-Hilfswerk-Landesverband-Hessen-Rheinland-Pfalz-Saarland/2013/05/685972.html&quot; class=&quot;external-link-new-window&quot;&gt;hier&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Der THW Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland führt eine  öffentliche Ausschreibung nach VOL über die sicherheitstechnische  Betreuung der im Landesverband aufgestellten, ehrenamtlichen  Organisationseinheiten durch. Weitere Informationen &lt;a href=&quot;http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/EDITOR/Technisches-Hilfswerk-Landesverband-Hessen-Rheinland-Pfalz-Saarland/2013/05/685946.html&quot; class=&quot;external-link-new-window&quot;&gt;hier&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;

&lt;a href=&quot;http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/EDITOR/Technisches-Hilfswerk-Landesverband-Hessen-Rheinland-Pfalz-Saarland/2013/05/685946.html&quot; class=&quot;external-link-new-window&quot;&gt;&lt;/a&gt;</description>
                      <!-- Link zum Lesen des Artikels -->
                      <link>http://www.sicherheitsbeauftragter.de/index.php?id=184&amp;aid=2765</link>
                      <!-- Datum des Erscheines-->
                      <pubDate>22.05.2013</pubDate>
                    </item><item>
                      <title>Wer sie nicht kennt, ist nicht im Trend</title>
                      <description>Die Schutzbrille „Carina Klein Design“ 12710 farblos besticht durch ein gepolstertes Innenleben, das Druckstellen um die Augenpartie verhindert. Hinter dem zukunftsweisenden Design steckt innovative Technologie. So werden die geforderten Werte der DIN EN 166 laut Hersteller sogar übertroffen.

Produktmerkmale sind:

• sorgfältig gefertigt nach DIN EN 166 1 – FT
• robuste, federleichte Schutzbrille mit Zusatzschutz gegen&lt;br /&gt;reflektierendes Licht und Partikeln
• Rahmeninnenseite mit leicht zu reinigender Weichkomponente ermöglicht&lt;br /&gt;diesen Zusatzschutz und sorgt für Komfort
• entwickelt und erprobt für den sicheren und bequemen Dauereinsatz
• hochgezogene Brillenrahmen dienen als Schutz der Augenbrauen
• beschlag-. spiegel-, verzerrfreie sowie kratzfeste PC Sichtscheiben
• höchste optische Güteklasse (1)
• 99,99% UV-Schutz durch UV 380 Technologie
• einstellbare Bügelneigung zur optimalen Anpassung
• auch für EKASTU-Atemschutzmaskenträger entwickelt

&lt;a href=&quot;http://www.ekastu.de&quot;&gt;www.ekastu.de&lt;/a&gt;

</description>
                      <!-- Link zum Lesen des Artikels -->
                      <link>http://www.sicherheitsbeauftragter.de/index.php?id=184&amp;aid=2764</link>
                      <!-- Datum des Erscheines-->
                      <pubDate>22.05.2013</pubDate>
                    </item><item>
                      <title>Was müssen Unternehmen beachten?</title>
                      <description>&lt;b&gt;Rechtliche Grundlage&lt;/b&gt;

Das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz wird aus der Regelung in § 618 Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch abgeleitet. Genaueres regelt § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO). Demnach hat der Arbeitgeber Nichtraucher vor Tabakrauch und den gesundheitlichen Folgen zu schützen. „Allerdings ist dies nicht mit einem kompletten Rauchverbot gleichzusetzen“, betont Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Der Gesetzgeber verordnet nur den Schutz der Nichtraucher vor den gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen – aber keine „Umerziehung“ von Rauchern zu Nichtrauchern (BAG Az. 1 AZR 499/98)! Denn auch das Persönlichkeitsrecht der Raucher müssen Arbeitgeber wahren (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz).

Daher kann ein Betrieb zwar im Rahmen seines Hausrechts ein generelles Glimmstengel-Verbot aussprechen, zugleich das Rauchen in den gesetzlichen oder tariflich geregelten Ruhepausen und in besonderen Raucherräumen jedoch erlauben. Wichtig: Verfügt ein Betrieb über einen Betriebsrat, dann steht ihm bei der konkreten Umsetzung des Nichtraucherschutzes ein Mitspracherecht zu (§ 87 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG).

Der Nichtraucherschutz gemäß der Arbeitsstättenverordnung gilt nur für Arbeitgeber und Beschäftigte. Kunden, Gäste oder Besucher sind davon nicht betroffen. Für Betriebe, die auf Publikumsverkehr angewiesen sind – etwa Gaststätten und Restaurants – gilt der Nichtraucherschutz der Arbeitsstättenverordnung nur eingeschränkt. Das Gaststättenrecht der einzelnen Bundesländer enthält zusätzlich unterschiedliche Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten bzw. Speiserestaurants.

&lt;b&gt;Wie muss der Nichtraucherschutz umgesetzt werden?&lt;/b&gt;

Wie der Arbeitgeber den Nichtraucherschutz konkret umsetzt, ist im Detail ihm überlassen: Ob er für die rauchenden Mitarbeiter eigene Räumlichkeiten bzw. Raucherzonen bereitstellt oder Nichtraucher- und Raucher-Arbeitsplätze einrichtet, entscheidet er selbst. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 1 AZR 499/98) dürfen Betriebe Mitarbeiter zum Rauchen auch auf Freiflächen verweisen. Doch sogar hier kann es Ausnahmen geben: So kann ein Unternehmen mit Lagerhallen für entzündliche Stoffe auch das Rauchen im Freien untersagen.

Wichtig ist nur: „Ist das Rauchen am Arbeitsplatz erlaubt, dürfen Nichtraucher nicht in demselben Raum sitzen“, betont die D.A.S. Expertin. Dies darf jedoch zu keinen beruflichen Nachteilen für die Nichtraucher führen.

&lt;b&gt;Missachtung des Rauchverbotes&lt;/b&gt;

Generell ist das Rauchverbot für alle Mitarbeiter bindend. Selbst, wenn ein Raucher alleine im Büro sitzt – weil die Kollegen nicht da sind oder er in einem Einzelbüro sitzt – so darf er sich keine Zigarette anzünden. „Missachtet ein Mitarbeiter das Rauchverbot, so kann ihn der Arbeitgeber abmahnen und bei erneutem Zuwiderhandeln sogar kündigen“, warnt die D.A.S. Juristin. Auch selbst verordnete „Raucherpausen“ ohne „Ausstempeln“ können eine Kündigung rechtfertigen (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 10 Sa 712/09).

&lt;b&gt;Welche Ausnahmen gibt es?&lt;/b&gt;

Der Vorgesetzte raucht, alle Mitarbeiter rauchen – warum sollte ein Betrieb dann Maßnahmen zum Schutz von Nichtrauchern treffen? „Wenn die gesamte Belegschaft das Rauchen im Unternehmen befürwortet und der Arbeitgeber dies erlaubt, dann ist ein Nichtraucherschutz nicht notwendig“, so die Rechtsexpertin der D.A.S. „Protestiert jedoch nur ein Mitarbeiter, so muss ihn der Unternehmer gemäß § 5 der ArbStättVO vor den Auswirkungen des Passivrauchens schützen.“

Weitere Informationen bietet &lt;a href=&quot;http://www.das.de/rechtsportal&quot;&gt;www.das.de/rechtsportal&lt;/a&gt;

</description>
                      <!-- Link zum Lesen des Artikels -->
                      <link>http://www.sicherheitsbeauftragter.de/index.php?id=184&amp;aid=2763</link>
                      <!-- Datum des Erscheines-->
                      <pubDate>22.05.2013</pubDate>
                    </item><item>
                      <title>Hören wie ein Mensch</title>
                      <description>„Wir können mit unserem System virtuell Personen in bestimmte Räume versetzen und sie dort mit ihren eigenen Ohren hören lassen&amp;quot;, sagt Projektleiter Matthias Blau vom Institut für Hörtechnik und Audiologie der Jade Hochschule gegenüber dem Nachrichtendienst pressetext. „Schall umgibt uns als Wohlklang, Musik, Sprache oder Lärm. Wie wir Geräusche wahrnehmen und bewerten, ist an die Richtung des eintreffenden Schalles geknüpft&amp;quot;, erklärt Blau.

Mit bisher schon existierenden „Kunstköpfen&amp;quot; könne man den Weg des Schalls bis zum Trommelfell des Hörers imitieren. Dies sei jedoch nicht sehr flexibel. „Ob jemand groß ist oder ein kleines Kind, eine Brille trägt oder einen Bart - der Schall wird unterschiedlich reflektiert. Um herauszufinden, wie eine Person etwas hört, müsste man jeweils einen individuellen Kunstkopf herstellen.&amp;quot;

Die Forscher haben einen künstlichen Kopf entwickelt, der mit einer Mikrofonanordnung funktioniert, deren aufgenommene Signale im Nachhinein verarbeitet werden können. Ganz ohne Menschen funktionert das System aber nicht: Vor der Nutzung muss bei einer Versuchsperson gemessen werden, wie der Schall in das Ohr trifft - ein individuelles „Richtungsmuster&amp;quot; wird erstellt.

„Wenn beispielsweise ein Hersteller von Automobilen die Fahrzeuggeräusche testen möchte, kann er mit unserer Entwicklung erst messen, wie eine Versuchsperson hört, sie dann virtuell in einem Fahrzeug durch die Gegend fahren lassen und so das Hörerlebnis speichern&amp;quot;, sagt Blau. „Dieser Versuch kann unproblematisch mit unterschiedlichen virtuellen Personen wiederholt werden und die Ergebnisse sind später gut zu vergleichen.&amp;quot; Auch in der Beurteilung von Lärm könne die Entwicklung eingesetzt werden, in der Raumakustik oder der räumlichen Übertragung von Musik- und Sprachaufnahmen.

&lt;a href=&quot;http://www.jade-hs.de&quot;&gt;www.jade-hs.de&lt;/a&gt;&amp;nbsp; 
&lt;a href=&quot;http://www.hoertechnik-audiologie.de&quot;&gt;http://www.hoertechnik-audiologie.de&lt;/a&gt;

</description>
                      <!-- Link zum Lesen des Artikels -->
                      <link>http://www.sicherheitsbeauftragter.de/index.php?id=184&amp;aid=2762</link>
                      <!-- Datum des Erscheines-->
                      <pubDate>22.05.2013</pubDate>
                    </item><item>
                      <title>Bundesweite Mitnahme</title>
                      <description>Bereits heute verlangen einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Hessen keine Umkennzeichnung mehr. Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat deshalb vorgesehen, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss.

Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten. Dann sind mit der Übernahme der Kfz-Steuer durch den Bund die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung.

Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. 2012 wechselten 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk.

5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben.

Weitere Informationen &lt;a href=&quot;http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2013/091-ramsauer-mitnahme-kfzkennzeichen.html?linkToOverview=DE%2FPresse%2FPressemitteilungen%2Fpressemitteilungen_node.html%3Fgtp%3D36166_list%25253D1%23id110144&quot; class=&quot;external-link-new-window&quot;&gt;hier&lt;/a&gt;

</description>
                      <!-- Link zum Lesen des Artikels -->
                      <link>http://www.sicherheitsbeauftragter.de/index.php?id=184&amp;aid=2761</link>
                      <!-- Datum des Erscheines-->
                      <pubDate>22.05.2013</pubDate>
                    </item><item>
                      <title>Ergonomieberater für Bürowelten</title>
                      <description>Inhalte der Ausbildung sind:

&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Sensibilisierung&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Warum ist das Büro ein (gesundheits-) gefährlicher Ort?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Symptome – Auslöser – mögliche Abhilfen&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Grundlagen&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Die fünf Säulen gesunden Arbeitens&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Ergonomiebegriff und Ergonomiearten&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Bedeutung der Ergonomie für Unternehmen und Gesellschaft&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Regelwerke&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Die wichtigsten „Leitplanken“ der Grenzwertergonomie&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Überwachende Organe&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Innerbetriebliche Organe und ihre Funktionen (FaSi, SI, BR, …)&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Funktionelle Anatomie&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Die wichtigsten Muskeln und Skelettbestandteile, ihre Funktion und mögliche&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Krankheits- und Beschwerdebilder&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Anthropometrie, die Lehre der Körpermaße&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Verhältnisergonomie&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Werkzeuge, Inventar, Licht, Klima, Beleuchtung, Akustik, ….&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Verhaltensergonomie&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Wie verhält man sich eigentlich „ergonomisch“&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Wie motiviere ich den Nutzer dazu, sich „ergonomisch“ zu verhalten?&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Bewegung während der Büroarbeit&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Mikropausen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Fünf-Minuten-Programme&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Vermittlung ergonomischer Themen&lt;/b&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;

Die Ausbildung zum Ergonomieberater dauert 2 mal 4 Tage (2 Module) incl. 1 Prüfungstag. 

Termine:

&lt;ol&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Modul: 28. bis 31. Januar 2014&lt;/b&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;Modul: 11. bis 14. März 2014&lt;/b&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ol&gt;

Die Inhalte der Ausbildung unterliegen der Überprüfung durch die IGR e.V. Nürnberg und auch die Prüfung ist durch die IGR e.V. zertifiziert.

Ansprechpartner sind:

Martina Langenstück&lt;br /&gt;06221/6446-39&lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;mailto:martina.langenstueck@konradin.de&quot;&gt;martina.langenstueck@konradin.de&lt;/a&gt;

Michaela-Bianca Schlund&lt;br /&gt;06221/6446-40&lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;mailto:michaela-bianca.schlund@konradin.de&quot;&gt;michaela-bianca.schlund@konradin.de&lt;/a&gt;

Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit gibt es &lt;a href=&quot;fileadmin/user_upload/artikel/pdf_und_dokumente/Folder_Ergonomieberater_2014.pdf&quot; class=&quot;download&quot;&gt;hier&lt;/a&gt;

</description>
                      <!-- Link zum Lesen des Artikels -->
                      <link>http://www.sicherheitsbeauftragter.de/index.php?id=184&amp;aid=2760</link>
                      <!-- Datum des Erscheines-->
                      <pubDate>23.05.2013</pubDate>
                    </item><item>
                      <title>Brandschutzmanagement</title>
                      <description>Ziel des Brandschutzmanagements ist es, Brandschutz in die Unternehmensorganisation und die verantwortliche Führungsebene zu integrieren. Beim dem Lehrgang „Brandschutzmanagement“ der International Security Academy (ISA) lernen Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Werkschutzleiter, Führungskräfte und Sicherheitsberater außerdem die Anwendung des Instrumentariums zur Planung, Koordination und Kontrolle von Brandschutzmaßnahmen.

Inhalte des Seminars sind:
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Die Positionierung des Brandschutzmanagements im Unternehmen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Erstellung und Führen von Brandschutzbuch und Brandschutzakte&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Übereinstimmungsnachweise und Errichterbescheinigungen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Brandschutzmanagement in allen Geschäftsbereichen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz, Brandlast und gefahrbringende Stoffe&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Einführung einer Brandschutzordnung&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Planung und Durchführung von Gebäuderäumungen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Unterweisungsplanung&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Softwarelösungen für Brandschutzmanager&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;

&lt;b&gt;Was:&lt;/b&gt; Lehrgang „Brandschutzmanagement“

&lt;b&gt;Wann und wo&lt;/b&gt;:
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&amp;nbsp;26.06.2013, Fachschule Holztechnik, Stuttgart&lt;/li&gt;&lt;li&gt;11.07.2013, Hochschule Bochum&lt;/li&gt;&lt;li&gt;14.08.2013, HWR Berlin&lt;/li&gt;&lt;li&gt;21.11.2013, Hochschule Bochum&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;b&gt;&lt;/b&gt;27.11.2013, Hochschule Esslingen&lt;b&gt;&lt;/b&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;

Weitere Informationen unter &lt;a href=&quot;http://www.isaev.de&quot;&gt;www.isaev.de&lt;/a&gt;

</description>
                      <!-- Link zum Lesen des Artikels -->
                      <link>http://www.sicherheitsbeauftragter.de/index.php?id=184&amp;aid=4064</link>
                      <!-- Datum des Erscheines-->
                      <pubDate>22.05.2013</pubDate>
                    </item><item>
                      <title>Was kommt nach dem Biss?</title>
                      <description>Durch Zeckenbisse werden weltweit eine Vielzahl verschiedenartiger Krankheiten übertragen. In Deutschland und Europa sind es die FSME-Gehirnhautentzündung und die Borreliose. Die FSME tritt vor allen in südlichen Gegenden auf. Gegen diese Krankheit kann man sich vorsorglich impfen lassen. Die FSME wird durch VIREN hervorgerufen.

&lt;b&gt;Borreliose&lt;/b&gt;

Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene Krankheit und kommt in ganz Deutschland vor. Jedoch, weniger als ein Viertel aller zecken sind mit dem Borreliose-Bakterium infiziert. Das Risiko an einer Borreliose zu erkranken, ist weitaus höher als bisher angenommen wurde. Die Lyme-Borreliose ist eine Infektionskrankheit, welche durch Bakterien verursacht wird.

Bis zu vier Wochen nach dem Zeckenstich kommt es in ca. 60% der Infektionen zu einer vorübergehenden, flächigen Hautrötung.
Mögliche Symptome sind: Nicht erklärliches Fieber&amp;#8232;, Schwitzen, Frösteln&amp;#8232;, nicht erklärliche Gewichtsveränderungen, Müdigkeit&amp;#8232;, Erschöpfung, geringe Ausdauer&amp;#8232;, geschwollene Lymphkonten&amp;#8232;, Halsschmerzen&amp;#8232;, Schmerzen in den Leisten&amp;#8232;, Blasenfunktionsstörungen&amp;#8232;, Magenbeschwerden&amp;#8232;, Schmerzen des Brustkorbes&amp;#8232;, Kurzatmigkeit, Husten&amp;#8232;, Herzklopfen&amp;#8232; und -stolpern&amp;#8232;, Gelenkschmerzen&amp;#8232; und -schwellungen&amp;#8232;, Muskelschmerzen&amp;#8232; und krämpfe&amp;#8232;, Kopfschmerzen&amp;#8232;, Nackensteifigkeit&amp;#8232; und schmerzen&amp;#8232;, Kribbeln&amp;#8232;, Taubheitsgefühl&amp;#8232;, brennende oder stechende Gefühlsstörungen&amp;#8232;, einschießende Schmerzen&amp;#8232;, Sprech- und Schreibschwierigkeiten&amp;#8232;, Stimmungsschwankungen&amp;#8232;, Schlafstörungen&amp;#8232;, Alkoholunverträglichkeit und viele andere Symptome.

Die Borreliose ist kein lokales Phänomen, sondern nimmt durch ihre weite Verbreitung epidemische Ausmaße an. Eine Ansteckungsgefahr mit Erregern der Infektionskrankheit Borreliose besteht praktisch überall in Deutschland, da etwa jede fünfte Zecke mit diesen Bakterien verseucht ist. Jährlich rechnet man in der Bundesrepublik mit ca. 80.000 bis 100.000 Neuinfektionen.

Einen Impfstoff gibt es in Deutschland derzeit noch nicht. Wird die Borreliose jedoch früh erkannt, kann sie mit Antibiotika behandelt werden.

&lt;b&gt;FSME&lt;/b&gt;

Nur in „FSME-Risikogebieten“ besteht die Gefahr, nach einem Zeckenstich an FSME zu erkranken. In diesen Risikogebieten sind 1 bis 5% aller zecken infiziert.

Bundesländer mit definierten FSME-Risikogebieten: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Die Gebiete werden offiziell vom Robert-Koch Institut (RKI) je nach Häufigkeit der Erkrankungsfälle über einen bestimmten Zeitraum als Risikogebiete ausgewiesen. Sie werden auch als Endemiegebiete bezeichnet. Sowohl für Bewohner der Endemiegebiete, als auch für Urlauber besteht das Risiko einer FSME-Infektion.

Bundesländer mit vereinzelt auftretenden autochthonen FSM-Erkrankungen, in denen jedoch kein Landkreis die Definition für ein FSME-Risikogebiet erfüllt, sind: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.

Bundesländer, in denen bisher keine FSME-Erkrankungen erworben wurden sind: Berlin, Bremen, Hamburg.

Die Zahl der Erkrankungen ist u.a. abhängig von klimatischen Schwankungen. Je wärmer die Sommer sind, desto häufiger halten sich die Menschen im Freien auf und desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit von Zeckenstichen. Auch Outdoor-Sportarten wie Nordic Walking, Joggen und Mountainbiking erfreuen sich wachsender Beliebtheit, und sind somit auch ein Grund dafür, warum Menschen häufiger von Zecken gestochen werden.

In den letzten Jahren ist die Anzahl der ausgewiesenen Risikogebiete wie auch die Anzahl der Infektionen in Deutschland kontinuierlich angestiegen. Zwar ist die Erkrankung an FSME seit 2001 meldepflichtig, jedoch kann aufgrund der grippeähnlichen, oft unspezifischen Symptomatik zusätzlich eine hohe Dunkelziffer von Erkrankungen angenommen werden. Eine FSME-Infektion ist nicht zu unterschätzen, da sie mit Medikamenten nicht geheilt werden kann.&amp;#8232;

&lt;b&gt;Erste Symptomphase&lt;/b&gt;

&lt;b&gt;&lt;/b&gt;
&amp;#8232;Die Inkubationszeit, d.h. die Zeit zwischen Infektion (Zeckenstich) und Auftreten erster klinischer Symptome, liegt durchschnittlich zwischen fünf und 14 Tagen. Die erste Phase der Erkrankung (Prodromalphase) kann bis zu einer Woche dauern und beginnt mit grippeähnlichen, unspezifischen Symptomen wie Kopfschmerzen, Fieber, Schnupfen. Diese Symptome ähneln sehr einer Sommergrippe.&amp;#8232;

&lt;b&gt;Zweite Symptomphase&lt;/b&gt;

&lt;b&gt;&lt;/b&gt;
&amp;#8232;Etwa bei jedem dritten Patienten kommt es, nach einer anschließenden, beschwerdefreien Phase (Dauer: Durchschnittlich eine Woche), zu einem zweiten Krankheitsschub. Diese zweite Phase der Erkrankung (Manifestationsphase) ist gekennzeichnet durch neurologische Symptome und beginnt meist abrupt mit heftigen Kopfschmerzen und einem deutlichen Fieberschub. Der Erreger kann Infektionen der Hirnhaut, des Gehirns und des Rückenmarks verursachen. Von den betroffenen Patienten erleidet circa jeder Zehnte dauerhafte Schäden wie Lähmungen, Koordinationsstörungen und ernsthafte psychische Veränderungen. Etwa 1 % der Erkrankten verstirbt. Je älter der Patient, desto schwerer verläuft in der Regel die Krankheit.

Eine spezielle Therapie existiert bislang noch nicht. Die beste Vorsorge ist hier eine Impfung. Diese sollte auf jeden Fall in den Risikogebieten durchgeführt werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die FSME-Impfung allen, die in einem Risikogebiet leben oder dorthin reisen und Zecken ausgesetzt sind. Auch wer beruflich gefährdet ist, z.B. Forstarbeiter, Jäger und Landwirte, sollte sich unbedingt impfen lassen. Darüber hinaus unterstützt auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte die Impfempfehlung. (Epidemiologisches Bulletin 17/2010)

&lt;b&gt;Wann wird geimpft?&lt;/b&gt;

Die Impfung kann ganzjährig durchgeführt werden. Nach der vollständigen Grundimmunisierung (3 Impfungen) werden die Personen nach drei Jahren auffrischend geimpft. Ein verkürztes Impfschema ist möglich, wenn vor einem etwaigen Reiseantritt ein schneller Impfschutz nötig ist.

&lt;b&gt;Wie vermeidet man Zeckenstiche?&lt;/b&gt;

Zecken sitzen in der Regel an den Spitzen von Gräsern oder anderen Pflanzen in maximal 1 bis 1,5 Metern Höhe. Sie mögen warme Orte mit hoher Luftfeuchtigkeit.

Generell sollten Biotope mit hoher Zeckenpopulationsdichte wie z.B. Waldgebiete mit viel Unterholz und einer dichten Krautzone gemieden werden. Zecken sind auf heller Kleidung besser zu entdecken und können so früher entfernt werden. Dichtschließende Kleidung (z.B. Socken über die Hosenbeine ziehen) erschwert es der Zecke, die Haut zu erreichen. Insekten-Repellents sollten zusätzlich auch auf die Kleidung gesprüht werden. Die insektenabweisenden Mittel haben aber nur eine zeitlich begrenzte Wirkung.

Nach einem Aufenthalt in der Natur sollte man die Kleidung wechseln und den Körper nach Zecken absuchen. Saugende Zecken unbedingt sofort z.B. mit Hilfe einer Zeckenzange oder -karte entfernen und die Stichstelle reinigen und desinfizieren. Den besten Schutz vor einer FSME-Erkrankung und möglichen, bleibenden Schäden bietet die rechtzeitige Schutzimpfung.

&lt;b&gt;Zeckenstich – was tun?&lt;/b&gt;

Die Zecke muss unbedingt möglichst schnell entfernt werden, denn bei der Borreliose dauert es nach dem Saugbeginn nur 24 Stunden, bis die Bakterien übertragen werden. Noch schneller werden die Erreger bei der FSME übertragen. Die festsitzende Zecke sollte mit einer Pinzette oder notfalls mit den Fingernägeln so nahe wie möglich an der Haut gegriffen und nach hinten aus der Haut gezogen werden. Der Hinterleib der Zecke darf dabei auf keinen Fall geknickt oder gequetscht werden. Hilfreich sind Vereisungssprays, die die Zecke betäuben und sie zum Loslassen veranlassen.

Achtung: Die Zecke darf auf keinen Fall mit Öl, Alkohol, Nagellack oder Klebstoff abgetötet werden, weil sie dann im Todeskampf noch mehr Erreger in den Menschen ausschüttet.

Nach der Entfernung der Zecke wird die Stichstelle desinfiziert. In der Haut verbleibende Mundwerkzeuge werden i.d.R. abgestoßen. Sollte dies nicht geschehen und sich die Stichwunde entzünden, so sollte ein Arzt aufgesucht werden.

&lt;b&gt;Danach ...&lt;/b&gt;

Eine stetig wachsende kreisrunde Hautrötung um die Zeckeneinstichstelle kann ein Zeichen für eine Borrelioseinfektion sein. Suchen Sie sofort einen kompetenten Arzt auf, um ggf. eine Antibiotikatherapie zu veranlassen. Blutuntersuchungen zur Antikörperbestimmung sind jedoch erst nach 4 bis 6 Wochen sinnvoll.
&lt;br /&gt;Achtung: Auch in den nachfolgenden Wochen auf Beschwerden bzw. Hautrötungen achten und daran denken, dass eine Infektion allerdings auch ohne diese Hautrötung stattfinden kann.

Hilfreiche Internetadressen: 
&lt;a href=&quot;http://www.forum-impfen.de&quot;&gt;www.forum-impfen.de&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.rki.de&quot;&gt;www.rki.de&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.pei.de&quot;&gt;www.pei.de&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.zecken.info&quot;&gt;www.zecken.info&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.zecken.de&quot;&gt;www.zecken.de&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.borreliose.de&quot;&gt;www.borreliose.de&lt;/a&gt; 

&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;</description>
                      <!-- Link zum Lesen des Artikels -->
                      <link>http://www.sicherheitsbeauftragter.de/index.php?id=184&amp;aid=2759</link>
                      <!-- Datum des Erscheines-->
                      <pubDate>22.05.2013</pubDate>
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                      <title>Aus eigener Erfahrung</title>
                      <description>Im Bereich „Beschreibung“ des Gesundheits- ABC der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen erwarten Nutzer grundlegende Informationen, die für jeden verständlich sein sollen und einen kurzen Überblick über das Krankheitsbild oder den Operationsvorgang bieten.

Die Klinik verspicht Patienten damit, beruhigter die Behandlung antreten, Symptome besser deuten und Risikofaktoren erkennen zu können. Außerdem erfahren sie, was sie selbst im Alltag tun können, um Krankheiten zu vermeiden oder aktiv eine Verbesserung anzusteuern.

Die aktuellen Inhalte kommen direkt von den Ärzten der Klinik, die Nutzer somit an Ihrem umfangreichen Theorie- und Praxiswissen teilhaben lassen. Der Bereich „Infos für Fachpublikum“ geht über das Grundwissen hinaus und geeignet für den tieferen Einstieg in die Thematik.

Der Bereich „Neues und Innovatives“ hält Infos zu neuen Forschungserkenntnissen oder alternativen Behandlungsmethoden bereit und im Bereich „Zum Nachschlagen“ finden Nutzer interessante Buchtipps zu spannenden Themen.

&lt;a href=&quot;http://www.bgu-tuebingen.de/gesundheits-abc/gesundheits-abc.html&quot;&gt;http://www.bgu-tuebingen.de/gesundheits-abc/gesundheits-abc.html&lt;/a&gt;

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                      <!-- Datum des Erscheines-->
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